Die VHS Oberhausen ist seit 2004 akkreditiertes Prüfungszentrum für die Europäischen Sprachenzertifikate Deutsch, Englisch und Wirtschaftsenglisch
Damit wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Kurse die Möglichkeit geboten, international anerkannte Zertifikatsabschlüsse unserer Einrichtung zu erwerben und im Rahmen der Zusammenarbeit von Volkshochschulen auch alle anderen gewünschten Sprachenzertifikate in unmittelbarer Nähe absolvieren zu können. Die Sprachprüfungen orientieren sich am Referenzrahmen des Europarates für das Sprachenlernen und werden europaweit anerkannt.
Computerkurse
Mit diesem Lehrgangssystem kann die VHS Oberhausen ein bundesweit einheitliches, trägerübergreifendes Office-Zertifikat anbieten. Da zudem die Lehrgangsinhalte und Prüfungen europaweit angeglichen sind, findet der European Computer Passport Xpert in vielen Ländern Europas Akzeptanz.
Schulabschlusskurse
Wer kann teilnehmen?Alle, die
- die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben,
- den angestrebten Schulabschluss noch nicht haben oder das Abschlusszeugnis verbessern möchten.
Über die individuellen Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen des Zweiten Bildungsweges können Sie sich in der Volkshochschule Oberhausen beraten lassen.
Neben Informationen über laufende und geplante Kurse im Zweiten Bildungsweg können Sie sich bei Hildegard Renner, Tel.: 825-25 11 über
- die Möglichkeit der Anrechnung von Abschlüssen oder Teilleistungen,
- die Möglichkeiten, die Ihnen die Schulen des Zweiten Bildungsweges bieten (z. B. Abendgymnasium, Niederrhein-Kolleg),
- schulische Möglichkeiten, einen bestimmten Abschluss zu erreichen (Berufsschule, Kollegschule),
- besondere Angebote für arbeitslose Jugendliche,
informieren und beraten lassen.
Achtung! Die Anmeldung und Beratung ist für die Kurse nach den Sommerferien bereits nach den Osterferien möglich.
Anerkennung von Abschlüssen
Informationen zur Einzelfachbelegung
Nachträgliche Erlangung des Hauptschulabschlusses
Vorkurs zum Hauptschulabschluss
Kurse zum Mittleren Schulabschluss – Fachoberschulreife –
Abitur am Niederrhein-Kolleg
„Fernstudium – auch eine Alternative für mich?“
Alphabetisierung
Lesen und Schreiben lernen
Aus Angst vor Diskriminierung versuchen die Betroffenen ihre Schwäche zu verbergen und geraten in immer größere Isolation.
In der Volkshochschule können Jugendliche und Erwachsene in kleinen Gruppen angstfrei einen neuen Anlauf machen und Lesen und Schreiben lernen.
Beratung bei Hildegard Renner, Tel.: 825-2511.
Rund um die Gesundheit
Seit Januar 2004 ist die Volkshochschule der Stadt Oberhausen Mitglied im Qualitätsring Gesundheitsbildung des Landesverbandes der Volkshochschulen von Nordrhein-Westfalen.
Der vhs-Qualitätsring Gesundheit gewährleistet unabhängig von Größe, Standort oder institutioneller Verfassung seiner Mitglieder bundesweit ein qualitätsgesichertes, vergleichbares und transparentes Mindestangebot.
Durch die Zusammenwirkung im vhs-Qualitätsring Gesundheit dokumentieren die Volkshochschulen und ihre Verbände gegenüber ihren Teilnehmenden, ihren Kooperationspartnern, den politisch Verantwortlichen und der Öffentlichkeit ihr gemeinsames Verhältnis von Gesundheitsförderung und Gesundheitsbildung und die Selbstverpflichtung auf nachprüfbare Qualitätsziele.
Spezielle Angebote für Frauen
Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWBG)
Arbeitnehmer/innen, die in NRW beschäftigt sind, haben durch Teilnahme an einem Bildungsurlaubsseminar die Möglichkeit, besser auf die sich ständig verändernden beruflichen Anforderungen zu reagieren. Jede(r) Arbeitnehmer/in hat Anspruch auf eine fünftägige Fortbildung im Kalenderjahr. Allerdings muss das Thema des Bildungsurlaubs auf die Stellung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin in Staat, Gesellschaft, Familie oder Beruf bezogen sein, der Urlaub mindestens 4 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber beantragt werden und der Unterricht mindestens 30 Stunden umfassen.
Bildungsscheck - Neue Förderung beruflicher Weiterbildung
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ein neues Förderinstrument für berufliche Weiterbildung aufgelegt.
Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds übernimmt das Land NRW die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck). Angesprochen werden Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen.
- Empfänger können einzelne Personen oder kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten sein.
- Der Vergabe von Bildungsschecks geht eine Weiterbildungsberatung bei einer der Beratungsstellen in der Region voraus. Die Beratungsstelle informiert und berät den Interessenten/die Interessentin über geeignete Angebote und händigt ihm/ihr den Bildungsscheck aus. Der Bildungsscheck wird dann bei einem anerkannten Bildungsträger eingelöst.
- Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln, wie z. B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Nicht gefördert werden Arbeitsplatz bezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen, Kurse, die ausschließlich zur Erlangung rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Sachkundenachweise notwendig sind oder dem Erwerb von Fahrererlaubnissen dienen, oder Kurse, die der reinen Erholung dienen. Gesetzliche Förderungsansprüche, z. B. nach SGB III oder (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) schließen eine Förderung durch Bildungsscheck aus.
- Das Land übernimmt 50 % der Kosten bis max. 500 Euro, den Rest zahlt der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der VHS, Fachbereich Weiterbildung im Beruf, Frau Rechlin-Wrede, Tel.: 825-2707 oder unter www.bildungsscheck.nrw.de.